Sie bestimmen, wie viel Zeit Sie für Ihr freiwilliges Engagement aufbringen möchten. Ob ein paar Stunden pro Woche, Monat oder Jahr – alles ist möglich. Lange Vollzeiteinsätze sind allerdings nicht vorgesehen.
Für die meisten Tätigkeiten sind keine speziellen Fähigkeiten erforderlich. Es reicht, motiviert zu sein und sich mit unseren sieben Rotkreuz-Grundsätzen zu identifizieren: Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität, Unabhängigkeit, Freiwilligkeit, Einheit und Universalität. Manche Aufgaben erfordern eine kurze Schulung, die meist nur wenige Stunden oder Tage dauert.
Freiwillige beim SRK Kanton St.Gallen sind Teil der weltweiten Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung. Bei uns erwartet Sie:
- Professionelle Einführung und Begleitung
- Sinnstiftende Tätigkeit mit Verantwortung
- Austausch und Gemeinschaft mit anderen Freiwilligen
- Kostenlose Weiterbildungsmöglichkeiten
- Nachweis Freiwilligenarbeit
- Spesenentschädigung
- Versicherungsschutz
Freiwilliges Engagement ist gelebte Menschlichkeit.
Möchten Sie sich beim SRK Kanton St.Gallen freiwillig engagieren? Wir freuen uns sehr, von Ihnen zu hören. Sie können uns über das Kontaktformular erreichen oder uns direkt unter 071 227 99 66 anrufen.
Wir lassen Sie nicht allein! Wir bereiten Sie gründlich auf Ihre Aufgaben vor und stellen sicher, dass Sie während Ihrer Einsätze von unseren erfahrenen Rotkreuz-Mitarbeitern unterstützt und begleitet werden.
Ja, während Ihres Einsatzes sind Sie über uns versichert.
Als Freiwilliger haben Sie die Freiheit zu entscheiden, was, wann, wie oft und mit wem Sie etwas tun möchten. Ihre getroffenen Vereinbarungen sind verbindlich, denn Verlässlichkeit ist für unsere Arbeit sehr wichtig. Wenn Sie sich für ein Engagement entschieden haben, zählen wir auf Ihre Teilnahme im vereinbarten Rahmen.
Ja, Sie können sich beim Schweizerischen Roten Kreuz Kanton St.Gallen engagieren, wenn Sie im Kanton St.Gallen wohnen. Mit einem Ausweis B oder F müssen Sie Ihr Engagement bei der zuständigen kantonalen Behörde melden. Bei einem Ausweis N müssen Sie nach der Einreichung Ihres Asylgesuchs drei Monate warten und benötigen eine Bewilligung.